Zunächst eine grundsätzliche Definition zum Pflanzenpass: Der Pflanzenpass hat keine Aussage für den Endverbraucher und ist auch nicht dazu gedacht, Informationen zu vermitteln. Er ist ausschliesslich ein Informationsetikett auf dem Transportweg z.B. vom Pflanzenproduzenten zum Handel. Der Pflanzenpass soll den zuständigen Pflanzenschutzdiensten die Rückverfolgung ermöglichen, falls ein Schadorganismus auftritt. Dadurch können unmittelbar Massnahmen eingeleitet und eine weitere Verbreitung verhindert werden.

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Nun stellt sich die Frage, wie das alles in der Praxis ablaufen kann und soll? Ganz generell muss jeder Pflanzenproduzent, der passpflichtige Ware erhält und abgibt, Aufzeichnungen über die Handelseinheiten führen. So muss z.B. auch ein Gartencenter Aufzeichnungen über den Wareneingang passpflichtiger Ware führen. Der Pflanzenpass ist jedoch in keiner Weise als Etikett zu verstehen, welches «lebenslang» an der Pflanze verbleibt.
Jeder Unternehmer, der registriert ist und die Berechtigung dazu hat, stellt den Pflanzenpass selbst aus. Dieser muss folgende Angaben erhalten:
- A - Art der Pflanzen – (Nennung der botanischen Gattung ist in der Regel ausreichend / Gattung und Art sind nur dann zu nennen, wenn zu dieser Gattung besondere Regelungen zur Pflanzengesundheit bestehen. Allgemeine Marketingbegriffe wie z.B. Kräuter-Mix dürfen nicht verwendet werden)
- B - Registriernummer des ausstellenden Betriebes
- C - ggf. bis hin zum Quartier oder Gewächshaus
- D - Ursprungsland
Der Pflanzenpass hat gewisse Formvorschriften zu erfüllen, die in den Handreichungen der Pflanzenschutzdienste dargestellt sind. Das nachfolgende Bild zeigt ein Beispiel. Wichtig sind die Darstellung der Flagge der Europäischen Union und dass der Text neben der Landessprache auch in Englisch aufgedruckt ist.
Als amtliches Etikett kann der Pflanzenpass entweder auf den Topf aufgedruckt oder als Schlaufen- oder Stecketikett an der Pflanze angebracht werden. Der Pflanzenpass darf alternativ auch auf einem Lieferschein oder einer Rechnung angebracht sein.


Beim Online-Versandhandel gibt es eine Ausnahme. Die Pflanzen müssen mit einem Etikett ausgestattet sein oder der Pflanzenpass muss auf der Umverpackung der Ware angebracht sein.

In vielen Betrieben laufen die Vorbereitungen zur Einführung des Pflanzenpasses noch auf Hochtouren. Gerne unterstützen wir von Media Concept und Gregg Marketing diesen Prozess in Ihrem Betrieb. Wir freuen uns auf Ihre Fragen.